Kochen, putzen, bügeln, Einkäufe, Fahrdienste: Zu Hause können Sie sich bei vielen Alltagsaufgaben von uns unterstützen lassen. Unser Tipp: Nehmen Sie die Möglichkeit der Entlastung im Haushalt lieber früher als später wahr. Wer rechtzeitig auf Hilfe von außen zurückgreift, kann das Risiko von Unfällen oder Überbelastung deutlich reduzieren.
Wir sind als starker Partner an Ihrer Seite bei
Pflegebedürftigen Menschen, die mindestens einen Pflegegrad 1 haben, steht monatlich nach § 45b SGB XI ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro von der Pflegekasse zu. Mit diesem Geld können haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt werden.
Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, muss bei der Pflegekasse ein entsprechender Antrag gestellt werden, wobei wir Sie gerne unterstützen. Wichtig zu wissen: Wenn in einem Monat nicht der gesamte Betrag investiert wird, ist es möglich, den Rest in den Folgemonat zu übertragen. Ungenutzte Entlastungsbeträge können im nächsten Kalenderjahr berücksichtigt werden, allerdings müssen sie bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.
Rein rechtlich betrachtet ist der Entlastungsbetrag ein so genannter Erstattungsbetrag. Das bedeutet: Wenn Sie gerne Geld von Ihrer Kasse in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie alle Belege gut aufbewahren. Sie müssen sie bei der Pflegekasse einreichen – erst dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Privatzahler in Anspruch nehmen.
Alt-Homberg, Hochheide, Baerl, Rheinhausen-Mitte, Hochemmerich, Bergheim, Friemersheim, Rumeln-Kaldenhausen
Ansprechpartner/in:
Nazli Yildirim
Moerser Straße 253, 47198 Duisburg
Tel.: 02066 39349-60
Fax: 02066 39349-65
Altstadt, Neuenkamp, Kaßlerfeld, Duissern, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld, Wanheimerort, Bissingheim, Wedau, Buchholz, Wanheim-Angerhausen, Großenbaum, Rahm, Huckingen, Hüttenheim, Ungelsheim, Mündelheim
Ansprechpartner/in:
Yilmaz Ekinci
Düsseldorfer Straße 507, 47055 Duisburg
Tel.: 0203 3095-660
Fax: 0203 3095-677
Vierlinden, Overbruch, Alt-Walsum, Aldenrade, Wehofen, Fahrn, Röttgersbach, Marxloh, Obermarxloh, Neumühl, Alt-Hamborn, Ruhrort, Bruckhausen, Beeck, Beeckerwerth, Laar, Untermeiderich, Mittelmeiderich, Obermeiderich
Ansprechpartner/in:
Michaela Müntjes
Jahnstraße 34, 47119 Duisburg
Tel.: 0203 392006-78
Fax: 0203 392006-74