Qualitäts- sicherungsbesuche

Wir beraten und unterstützen Sie nach § 37.3 SGB XI

Werden Pflegebedürftige durch ihre Angehörigen zuhause gepflegt, können sie dafür von der Pflegekasse Pflegegeld erhalten. Um die Qualität der Pflege zu sichern, findet ein obligatorischer Pflegebesuch durch einen Pflegedienst statt. Der regelmäßige Besuch soll Angehörige bei der häufig belastenden häuslichen Pflege beratend unterstützen, um den Pflegealltag zu erleichtern. Mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin können ganz offen Probleme benannt, wichtige Fragen formuliert und ohne Scheu besprochen werden, zum Beispiel:

Unsere AWOcura-Pflegedienste übernehmen gerne den notwendigen Qualitätssicherungsbesuch, der sich in seiner Regelmäßigkeit am Pflegegrad orientiert:

Die Beratungsbesuche sind für pflegende Angehörige nicht mit Kosten verbunden. Wir rechnen – je nach Versichertem – direkt mit der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Versicherung ab (§ 37.3 SGB XI). Bei Beihilfeberechtigten werden die Kosten von den Beihilfefestsetzungsstellen übernommen.

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Pflegedienst West

Alt-Homberg, Hochheide, Baerl, Rheinhausen-Mitte, Hochemmerich, Bergheim, Friemersheim, Rumeln-Kaldenhausen

Pflegedienst West Ansprechpartner/in: Nazli Yildirim
Moerser Straße 253, 47198 Duisburg
Tel.: 02066 39349-60
Fax: 02066 39349-65

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Pflegedienst Mitte/Süd

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Pflegedienst Mitte/Süd Ansprechpartner/in: Yilmaz Ekinci
Düsseldorfer Straße 507, 47055 Duisburg
Tel.: 0203 3095-660
Fax: 0203 3095-677

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Pflegedienst Nord

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Pflegedienst Nord Ansprechpartner/in: Michaela Müntjes
Jahnstraße 34, 47119 Duisburg
Tel.: 0203 392006-78
Fax: 0203 392006-74

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