Ein Begleiteter Umgang bietet Kindern die Möglichkeit, den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten oder wieder herzustellen. Das Angebot ist eine vorübergehende Hilfe. Im Rahmen des Begleiteten Umgangs werden die Eltern gezielt dahingehend unterstützt, zukünftig die Umgangsregelungen selbständig zu gestalten. Eine Fachkraft erarbeitet mit den Eltern Möglichkeiten und Regeln zur Gestaltung der Besuchskontakte, Schwierigkeiten werden gemeinsam besprochen, Lösungen gefunden. Ziel ist, das Recht des Kindes auf Umgang mit Vater und Mutter zu garantieren und so zu gestalten, dass das Kind zu beiden Eltern gute Beziehungen führen kann. Die umgangssuchenden Personen können neben einem Elternteil auch Großeltern oder Geschwister sein.
AWO-Integration
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In Begleitung einer neutralen Fachkraft trifft das Kind den Elternteil, bei dem es nicht lebt. Wo genau? In unseren kindgerecht eingerichteten Räumlichkeiten auf dem Lernbauernhof Ingenhammshof in Meiderich, auf dem auch ein großes Außengelände zur Verfügung steht. Es besteht allerdings auch die Option, den Kontakt im häuslichen Umfeld des Elternteils zu ermöglichen. Wichtig ist dabei immer, die Neutralität der Fachkraft mit dem Blick auf das Wohl des Kindes. Wir schaffen den Rahmen dafür, dass Elternteil und Kind eine schöne gemeinsame Zeit verbringen können.